Wort davor: Gesellenbruderschaft
Gesellenbuch
- Datierung: 1598
Fundstelle: Wissell,Hdw. II 512
- Belegtext:
solle alle gesellen, so alhero seinen namen in der gesellenbuch einzuschreiben ... verbunden sein
Datierung: 1638
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 268
- Belegtext:
ein jeder gesell, wann er in das gesellenbuch eingeschrieben wird, dahinein 10 kr. bezahlen
Datierung: 1720
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2027
- Belegtext:
ein ankommender gesell, ehe er von einem meister in arbeit aufgenommen wird, solle seinen vor- und zunamen und den namen seines geburtsorts in das gesellenbuch einschreiben lassen
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: DürenWQ. 373
- Belegtext:
soll jeder gesell, sobald er arbeith bekombt, sich in daß gesellenbuch einschreiben laßen
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: MellingenStR. 472
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Fundstelle: FrankfZftUrk. I 51, 252 und 409
- Fundstelle: FrankfZftUrk. II 277
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 350
Faksimile
- in Google Books
Gesellenbuch (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Stammbuch, Album.
Wort danach: Gesellenbüchse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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