Wort davor: Geschworenbank

Geschworene
Erklärung: Vereidigter.
sprachliche Erläuterung: subst. Partizip.
vgl. geschworen (B).

Geschworene (I)
Erklärung: Gerichtsschöffe, Beisitzer.
Geschworene (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen: in den Schweizer Knabenschaften.
Geschworene (II)
Erklärung: Amtswalter in Landbezirken.
Geschworene (III)
Erklärung: in Städten, Ratsmitglieder und andere städtische Vertreter.
Geschworene (IV)
Erklärung: in Landgemeinden.
Geschworene (V)
Erklärung: in einer Hofgemeinde.
Geschworene (VI)
Erklärung: im Kirchenvorstand.
Geschworene (VII)
Erklärung: "soldatischer Diener einer Kronsbehörde, Behördendiener, insbesondere in Renteien" Gutzeit,Livl. I 349.

Geschworene (VII Spiegelstrich 1)
Erklärung: "beeideter Träger auf dem Zollamte" Castelli, 156.

Geschworene (VIII)
Erklärung: in Zünften.
vgl. Handwerksgeschworene.
Geschworene (IX)
Erklärung: im Bergbau.
Geschworene (X)
Erklärung: im Weinbau.
Geschworene (XI)
Erklärung: Feldmesser und dergleichen.
Geschworene (XII)
Erklärung: durch Dienst-, Lehns-, Untertaneneid Verpflichtete.

Wort danach: Geschworenei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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