Wort davor: Geschworenenschaft

Geschworenenvierer

Geschworenenvierer (I)
Erklärung: Gemeindeausschuß.

Geschworenenvierer (II)
Erklärung: vereidigte Landmesser.
vgl. Feldächter, Siebener, Untergänger.

Wort danach: Geschworenessen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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