Wort davor: Geschworenenschaft
Geschworenenvierer
Geschworenenvierer (I)
Erklärung:
Gemeindeausschuß.
Geschworenenvierer (II)
Erklärung:
vereidigte Landmesser.
vgl.
Feldächter,
Siebener,
Untergänger.
- Belegtext:
vgl. herkomen, das die geschwornen vier gewalt haben ze stain und zu rain; ... die geschwornen vier sollen ... beschawen all notturft, frid, weeg und steeg
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 546
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- Belegtext:
wan ... die geschwornenführer ... steig und fartweeg abstecken und creüz aufschlagen, wehr solches creüz umbwürft, der ist ... verfallen 72 pfening
Datierung: 1640
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 1091
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- Belegtext:
die bisher bestandenen ... geschwornenführer sind vom marktrichter und den gerichtsbeisitzern zu ernennen. die pflicht dieser männer ist bei vornehmung der grundmarchungen und
setzung der grenzsteiner ihr amt zu handeln, wenn beide grundbesitzer über die berichtigung der grenzen einig sind. sie sind aber auch von den grundherrschaften bei localbesichtigung vorhandener grundstreitigkeiten beizuziehen
Datierung: 1828
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 95
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Wort danach: Geschworenessen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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