Wort davor: Geschworenei

Geschworenenamt

Geschworenenamt (I)
Erklärung: bei Gericht.

Geschworenenamt (II)
Erklärung: im handwerk.

Wort danach: Geschworenenbericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten