Wort davor: Geschwieger
geschwind
geschwind (I)
geschwind (I 1)
Erklärung:
für summarie.
- Belegtext:
daz der richter, vor dem die sach gehandelt wirt, sullen gesuent und schlechtlich an geschray oder zbilauff ... gehandelt wirt
Datierung: 1338/47
Fundstelle: Tomaschek,Trient 193
geschwind (I 2)
- Belegtext:
köndten am leben als mit dem strange gestrafft werden und diese geschwinde straffe mit deme, quod poena arbitraria possit eytendi usque ad mortem
Fundstelle: BrandenbSchSt. IV 124
geschwind (I 3)
- Belegtext:
das stand- oder geschwinde recht ist eine ausserordentliche verfahrungsart, mittelst welcher in gewissen ... missethaten ... die bestraffung ... mit abkuerzung der ... gewöhnlichen proceßordnung ... vorgenommen wird
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 49 § 1
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geschwind (II)
Erklärung:
betrügerisch, wucherisch.
- Belegtext:
es soll niemants borgshalber frucht, gewandt oder anders ... theurer dann dieselb geware ... uff dieselbig zeit verkaufft wirt, kauffen oder verkauffen ... wo aber uber sollichs geschwind
kauff, verkauff uff widerkauff ... beschehen ... soll daruber nit geurteilt, sonder fur ... unser amptleut gewisen werden
Datierung: 1528
Fundstelle: Wertheim 47
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dat dem geswyden vorkope myt keyner ordening wyl geweret werden
Datierung: 1557
Fundstelle: LünebMusBl. 2 (1912) 372
Wort danach: Geschwindigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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