Wort davor: Geschwägerte
Geschwäher
Geschwäher (I)
Erklärung:
Verwandtschaft.
vgl.
Geschwager.
- Belegtext:
schullen des preutigums und der preut sweher noch swiger noch gesweren noch die andern vreunt peder seit gen einander weder sloier noch ander kleinode geben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: EgerStG. 9
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3980
Geschwäher (II)
Erklärung:
Schwiegervater.
Wort danach: Geschwaigschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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