Wort davor: Geschwägerte

Geschwäher

Geschwäher (I)
Erklärung: Verwandtschaft.
vgl. Geschwager.

Geschwäher (II)
Erklärung: Schwiegervater.

Wort danach: Geschwaigschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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