Wort davor: Geschutzgeld
Geschützgießerlohn
- Belegtext:
in ab schlag des bestelten geshüczgiesserlohns [2000 Gulden bezahlen]
Datierung: 1570
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 5 (1887) 110
Wort danach: Geschützherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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