Wort davor: geschulden
geschuldigen
geschuldigen (I)
Erklärung:
beschuldigen, anklagen.
- Belegtext:
den mag man deheiner hant getat geschuldegen
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LR. Art. 317 (S. 139)
Faksimile
- Belegtext:
wirt er gezigen oder geschuldigt einez todslagez
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: WienerNeustadtStR. 187 (Kap. 1)
- Belegtext:
als er sich viel sache, der er geschuldiget wurde, meinte zu virantworten
Datierung: 1420
Fundstelle: QFrankfG. I 315
- Belegtext:
man sol der frowen, so geschuldiget ist worden der hexery, ein bekanntnusz geben, das si unschuldig sy
Datierung: 1487
Fundstelle: BernRatsman. II 288
- Belegtext:
hy gan siððan twelfa sume and gescyldigen hine
Fundstelle: Liebermann,AgsG. 156
geschuldigen (II)
Erklärung:
mit Geldschuld belasten.
- Belegtext:
ich H. [und] E. ... bekennen, alzo ich geschuldiget habe ... hern J. ... umbe den wolst
Datierung: 1413
Fundstelle: PaulinzelleUB. 318
Wort danach: Geschuldner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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