Wort davor: Geschreite

Geschreiung

Geschreiung (I)
Erklärung: Schädigung.

Geschreiung (II)
Erklärung: das Recht, den Eigentümer eines verpfändeten Grundstücks bei Konkurs des früheren Eigentümers in Mitleidenschaft zu ziehen.

Wort danach: Geschricht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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