Wort davor: Geschoßnehmer
Geschoßordnung
- Belegtext:
sol niemandts ... des jerlichen geschoss gefreiet sein, besunder dasselbige nach der geschossordnung von eym itzlichen genomen werden
Datierung: 1540
Fundstelle: JenaStO. 37
Wort danach: Geschoßsamner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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