Wort davor: geschöpfen
geschöpftermaßen
Erklärung:
urteilsgemäß.
- Belegtext:
daß der richter, nachdem er den armen sünder ... dem freymann übergeben hat, den staab zerbreche ... und jemandts abordne, welcher acht geben, daß das urthl geschöpftermassen vollzogen werde
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) I 51 § 4
Wort danach: Geschor
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