Wort davor: geschlossenes Amt
Geschlossenheit
Erklärung:
Unteilbarkeit.
- Belegtext:
im 3. abschnitt bestimmt der verfasser, welcher im ganzen genommen für die geschlossenheit der bauerhöfe ist, die fälle, in welchen er es rathsam hält, große bauerhöfe in kleinere zu zerlegen
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht 103
Wort danach: geschloßt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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