Wort davor: Geschlecht
Geschlechtsadel
Erklärung:
erblicher Adel.
- Belegtext:
zum adelstande werden nur diejenigen gerechnet, denen der geschlechtsadel durch geburt oder landesherrliche verleihung zukommt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 9 § 2
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 347
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Wort danach: Geschlechtsälteste
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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