Wort davor: geschicksweise
geschieben
Erklärung:
Schuld zuschieben.
- Belegtext:
hat er [der Verdächtige] des guots seinen schub und mag es geschieben auf in ..., des sol er geniezzen und sol jenen haizzen vesten, do er es auf schieben wil
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 62
Wort danach: Geschiedmark
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten