Wort davor: Geschickte

Geschicktsmann

Geschicktsmann (I)
Erklärung: Trauzeuge.

Geschicktsmann (II)
Erklärung: Bote, der Genugtuung oder Schadensersatz fordert.

Wort danach: Geschickung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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