Wort davor: Geschenkordnung
geschenksüchtig
- Belegtext:
soll ein richter nit geschencksüchtig seyn
Datierung: 1577
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 104
Wort danach: geschenkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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