Wort davor: Gescheidsmahl

Gescheidsmann, Gescheidsleute

Gescheidsmann (I)
Erklärung: wie Gescheider.

Gescheidsmann (II)
Erklärung: Schiedsrichter.

Wort danach: Gescheidmeier

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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