Wort davor: gescheiden

Gescheider
Erklärung: Mitglied des Gescheids (VI).
vgl. Gescheidsherr, Gescheidsherr, Gescheidrichter.

Wort danach: Gescheidgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten