Wort davor: Gescheidchen
Gescheidseid
Wortbildungshinweis: zu
Gescheid (VI).
- Belegtext:
solle die setzung der marksteinen einem lobl. fünfer amte zukommen, iedoch also, daß falls nicht zween herren an lobl. fünfer amte wären, welche den geheimen gescheids-eid hätten. die zahl derselben ... ergänzet werden solle
Datierung: 1770
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 1048 (nr. 565 I, II)
Faksimile
Wort danach: gescheiden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten