Wort davor: geschehen

(Geschehnis)
sprachliche Erläuterung: gescienesse, geschiedenis.

Geschehnis (I)
Erklärung: Umstand, Rechtsfall.
Geschehnis (II)
Erklärung: Einkünfte.
Geschehnis (III)
Erklärung: (Testaments-)Vollstreckung.

Wort danach: Gescheid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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