Wort davor: Geschaugeld

Geschauherr

Geschauherr (I)
Erklärung: wie Geschauer.

Geschauherr (II)
Erklärung: ärtzlicher Begutachter.

Wort danach: Geschauleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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