Wort davor: geschätzen
1Geschau
1Geschau (I)
Erklärung:
amtliche Schau.
1Geschau (I 1)
1Geschau (I 2)
Erklärung:
zur Festsetzung der Belastung (bei Drittelgütern).
1Geschau (II)
Erklärung:
ärtzliche Untersuchung.
1Geschau (III)
Erklärung:
auf die geschau arbeiten ohne Bestellung, zur Auswahl arbeiten.
1Geschau (IV)
Erklärung:
Brautschau.
Wort danach: 2Geschau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten