Wort davor: geschätzen

1Geschau

1Geschau (I)
Erklärung: amtliche Schau.

1Geschau (I 1)

1Geschau (I 2)
Erklärung: zur Festsetzung der Belastung (bei Drittelgütern).
1Geschau (II)
Erklärung: ärtzliche Untersuchung.
1Geschau (III)
Erklärung: auf die geschau arbeiten ohne Bestellung, zur Auswahl arbeiten.
1Geschau (IV)
Erklärung: Brautschau.

Wort danach: 2Geschau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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