Wort davor: Geschäftszug

Geschände

Geschände (I)
Erklärung: Schande, Verleumdung.

Geschände (II)
Erklärung: Schaden, Dieberei, Ruhestörung.

Wort danach: geschänden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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