Wort davor: Geschäftordnung

Geschäftträger

Geschäftträger (I)

Geschäftträger (II)
Erklärung: seit 1775 für chargé d'affaires.

Wort danach: geschäftsunfähig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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