Wort davor: Geschäftnisbrief

Geschäftordnung

Geschäftordnung (I)
Erklärung: Testament.

Geschäftordnung (II)
Erklärung: seit 1819 für réglement in den Bundestagsverhandlungen und in der badischen 2. Kammer.

Wort danach: Geschäftträger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten