Wort davor: Geschäftnehmer

Geschäftnis

Geschäftnis (I)
Erklärung: Angelegenheit, Auftrag.

Geschäftnis (II)
Erklärung: Testament.

Wort danach: Geschäftnisbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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