Wort davor: Geschäftmacher

Geschäftmann, Geschäftleute

Geschäftmann (I)
Erklärung: Testamentsvollstrecker, -zeuge.

Geschäftmann (II)
Erklärung: Vermächtnisnehmer.
Geschäftmann (III)
Erklärung: Staatsbeamter.

Wort danach: Geschäftnahme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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