Wort davor: geschäftig

Geschäftiger

Geschäftiger (I)
Erklärung: Testamentsvollstrecker.
vgl. Schaffer, Schaffner.

Geschäftiger (II)
Erklärung: Testamentserrichter.
vgl. Gesellschaftiger, Verschaffer.
Geschäftiger (III)
Erklärung: Vermächtnisnehmer.

Wort danach: geschäftiglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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