Wort davor: geschäftig
Geschäftiger
Geschäftiger (I)
Erklärung:
Testamentsvollstrecker.
vgl.
Schaffer,
Schaffner.
Geschäftiger (II)
Erklärung:
Testamentserrichter.
vgl.
Gesellschaftiger,
Verschaffer.
Geschäftiger (III)
Erklärung:
Vermächtnisnehmer.
- Belegtext:
ist sache, das der geschefftiger sich des geschafften gutes aus eygem willen unterwindet und das an sich nymet an willen ... des erbes, ist der selb schuldig, das selb geschafft gut dem erben wider zu geben
Datierung: 1470
Fundstelle: Eyb I p. 48
Wort danach: geschäftiglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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