Wort davor: Geschäfthändler
Geschäftherr
Geschäftherr (I)
Erklärung:
Testamentsvollstrecker, -zeuge.
- Datierung: 1351
Fundstelle: RegensbStat. 40
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
swelich chint ... geschafft herren enpfolhen worden ..., ob di ... chint wider den geschafft brief icht handlaeten ..., die schullen ... geuallen sein von allem iren erbteil
Datierung: 1351
Fundstelle: RegensbStat. 135
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das gescheft vor offem rat peweist ist warden von den gescheftherrn
Datierung: 1386
Fundstelle: KlosterneubStiftUB. II 35
- Belegtext:
so der mensch, der das gescheft gethon hat, stirbt, so sullen dy gescheft hern ... mit schrift ader mit priefen vor den rat chommen
Datierung: 1413
Fundstelle: OfenStR. Kap. 309
- Datierung: 1428
Fundstelle: Indersdorf I 219 (nr. 570)
Faksimile
- Belegtext:
daz sy als geschefftherren des ... M. dise ... güter dem goczhaws zuegeaigent ... haben
Datierung: 1441
Fundstelle: FRAustr. 59 S. 282
- Datierung: 1447
Fundstelle: MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 27
- Belegtext:
unser ... vetter ... ein gescheft getan hat und das dem ... pfaltzgrauen bey Rein ... als einem obristen gescheftherren beuolhen
Datierung: 1448
Fundstelle: Rockinger
- Belegtext:
H. ... und J. ... als geschäffthern S. Freymauers säligen
Datierung: 1463
Fundstelle: MBoica XIX 306
- Belegtext:
ich ... schaff in gegenburtikait der ... gescheffthern meiner lieben mueter Z. ... all mein guett
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: RetzStB. 133
- Fundstelle: RegensbStat. 49
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Geschäftherr (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Treuhänder.
Geschäftherr (II)
Erklärung:
Testamentserrichter.
- Belegtext:
es ist nicht unzimblich ob nit alzeit ain ieder geschäftherr gern wissen lässt, was er in seinem geschäft verlässt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 370
- Belegtext:
ist von nötten, das der geschaftherr das geschaft aus freien gueten willen ... verordne
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 42 § 10
- Belegtext:
transferirt solche zeit [Ersitzungszeit] ein ieder geschaftherr auf seine erben
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 227
- Belegtext:
wann einer in seinem testament mer persohnen zue erben eingesezt und sich derselben eines seines ... erbthails ... begibt, so ... stehet [derselbe] denen andern ... erben ... zue,
es hette dann der geschäftherr solchem erben einen ... nacherben gesezt
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 16 § 1
Geschäftherr (III)
Erklärung:
Auftraggeber.
Geschäftherr (IV)
Erklärung:
Beauftragter.
- Belegtext:
sin geschaft herren und purgen
Datierung: 1364
Fundstelle: MZoll. IV 41
Wort danach: geschäftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten