Wort davor: Geschäfthändler

Geschäftherr

Geschäftherr (I)
Erklärung: Testamentsvollstrecker, -zeuge.

Geschäftherr (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Treuhänder.
Geschäftherr (II)
Erklärung: Testamentserrichter.
Geschäftherr (III)
Erklärung: Auftraggeber.
Geschäftherr (IV)
Erklärung: Beauftragter.

Wort danach: geschäftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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