Wort davor: Geschäftgeld
Geschäftgenosse
Erklärung:
Vermächtnisempfänger.
- Belegtext:
wurde [bei der Inventaraufnahme] iechtes ... außgelassen ... sollen sowoll die geschäftgenoßen als ... andere interessierte zur weißung gelassen werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 15 § 6
Wort danach: Geschäftgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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