Wort davor: Geschäfter
geschäftsfähig
- Belegtext:
wer gescheftsfehig, der kan mit einem fideicommiss auch betreuett werden
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 25 § 8
Wort danach: Geschäftführer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten