Wort davor: Geschäfteinnehmer
Geschäfter
Geschäfter (I)
Erklärung:
Testamentsvollstrecker.
Geschäfter (II)
Erklärung:
Testamentserrichter.
- Belegtext:
werden des geschefters [andere Lesart geschaften] nechst gesipten pluetserben zu dem verlassnen guet ... zuegelassen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 381
- Belegtext:
ein geschafter mag seine verpfandte ... haab und gueter sowohl als die freien verschaffen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 43 § 1
Geschäfter (III)
Erklärung:
Kaufmann.
Wort danach: geschäftsfähig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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