Wort davor: Geschäfteinnehmer

Geschäfter

Geschäfter (I)
Erklärung: Testamentsvollstrecker.

Geschäfter (II)
Erklärung: Testamentserrichter.
Geschäfter (III)
Erklärung: Kaufmann.

Wort danach: geschäftsfähig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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