Wort davor: Geschäftsbote

Geschäftbrief

Geschäftbrief (I)
Erklärung: schriftliches Testament.

Geschäftbrief (II)
Geschäftbrief (III)
Erklärung: schriftlicher (amtlicher) Befehl.

Wort danach: Geschäftbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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