Wort davor: Gesandtschaftstafel

Gesang

Gesang (I)
Erklärung: Kirchen-, Meßgesang.

Gesang (I 1)

Gesang (I 2)
Erklärung: den Gesang verschlagen Interdikt verhängen.
Gesang (II)
Erklärung: Spottgesang.

Wort danach: Gesangherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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