Wort davor: Gesandtschaftstafel
Gesang
Gesang (I)
Erklärung:
Kirchen-, Meßgesang.
Gesang (I 1)
- Belegtext:
nicht auf das geweyhete, noch mit yrgentt einem gesenge und vorsammlunge, sundern durch den abdecker begraben
Datierung: 1534
Fundstelle: QuedlinbUB. II 137
- Belegtext:
wie das domcapittel vernomen, das die bloitrustung im doim beschein, haben sei gein mess noch gesenge da gehalten ... und hilten es darvur, der doim wer untweihet
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BuchWeinsberg II 154
Gesang (I 2)
Erklärung:
den Gesang verschlagen Interdikt verhängen.
Gesang (II)
Erklärung:
Spottgesang.
Wort danach: Gesangherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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