Wort davor: Gesandterei

Gesandtschaft

Gesandtschaft (I)
Erklärung: Auftrag des Gesandten.

Gesandtschaft (II)
Erklärung: Gemeinschaft der Gesandten.

Wort danach: Gesandtschaftrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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