Wort davor: Gesamtrichter
Gesamtschaft
Gesamtschaft (I)
Erklärung:
Lehensgemeinschaft.
vgl.
gesamt (II).
- Belegtext:
hat landgraf Friderich ... J. ... und seinen brüdern die dorffschafften in gesamtschafft und auf lebenslang geliehen
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 681
Gesamtschaft (II)
Erklärung:
Gesamtheit.
Gesamtschaft (III)
Erklärung:
obd. Gesellschaft, Zunft, Innung.
Wort danach: gesamtschaftlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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