Wort davor: Gesamthand
Gesamthänder
- Belegtext:
diejenigen, welchen entweder selbst, oder deren vorfahren in aufsteigender linie, das lehn mit dem vasallen zugleich verliehen worden, werden mitbelehnte oder gesamthänder genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 16
- Fundstelle: Weber,Lehnr. IV 571
Wort danach: Gesamthaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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