Wort davor: 2Geruch

Gerücht, Gerüfte
sprachliche Erläuterung: gericht, gerochte, gerouchte, gereufte, geröffte, gerouffte, gerufte.
vgl. Gerufe, Geschrei, Geschricht, Leumund, Waffengeschrei-.

Gerücht (I)
Erklärung: Hilfegeschrei, Klagegeschrei.

Gerücht (I 1)
Erklärung: Zetergeschrei von Opfer oder Zeugen einer Straftat; zur Herbeirufung von Tatunbeteiligten als Helfer und Zeugen zum Beweis einer handhaften (II) Tat sowie zur Verfolgung des Täters; dem Gerüfte ist bei strenger Strafe Folge zu leisten; Ankläger und Zeugen haben das Gerüfte bei der Anklage des Täters vor Gericht zu wiederholen.
Gerücht (I 2)
Erklärung: Feindes-, Feueralarm.
Gerücht (II)
Erklärung: Feldgeschrei.
Gerücht (III)
Erklärung: mündlich verbreitete Nachricht, Gerede.

Gerücht (III 1)
Gerücht (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Anschuldigung.
Gerücht (III 2)
Erklärung: Ruf, Leumund.

Gerücht (III 2 a)
Erklärung: guter Ruf.
Gerücht (III 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Adjektiv.
Gerücht (III 2 b)
Erklärung: schlechter Ruf, Kränkung des guten Namens.
Gerücht (III 2 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Adjektiv.
Gerücht (IV)
Erklärung: Befehl, Vorladung, (öffentliche) Bekanntmachung.
Gerücht (V)
Erklärung: Aufruhr.
Gerücht (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: Unruhe.
Gerücht (VI)

Wort danach: gerüchtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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