Wort davor: Gertpfennig
Gertrager
vgl.
Getrager.
- Belegtext:
kindnn ... den geit man gerhabnn uber jr lehnn ... sterbnn aber dy selbenn gertrager, so ist dem herrn das lehenn ledig wordenn
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht 339
Wort danach: Gertraudisrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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