Wort davor: Gerschemerchte

Gerste

Gerste (I)

Gerste (II)
Erklärung: als Abgabe.
Gerste (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gebühr.

Wort danach: Gerstenangel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten