Wort davor: gern
Gernbürger
Erklärung:
wer das Bürgerrecht begehrt.
- Belegtext:
ist ertheilt ..., nicht ehender mit solchen gernburgern einen contract abzuschliessen, als bis sie mit dem nachgesuchten burgerrecht würden begnadiget worden seyn
Datierung: 1759
Fundstelle: Lahner,Samml. 479
Wort danach: gernen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten