Wort davor: geringlich

geringschätzig
vgl. abschätzig, gering.

geringschätzig (I)
Erklärung: unbedeutend.

geringschätzig (II)
Erklärung: geringwertig.

Wort danach: geringständig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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