Wort davor: Gerichtszehrung
Gerichtszeit
Gerichtszeit (I)
Erklärung:
Tag der Gerichtssitzung.
- Belegtext:
ab wol an dem tage nicht gerichtes czit ist, so schol er ein gerichte machen
Datierung: nach 1358
Fundstelle: Rb.n.Dist. IV 21 Dist. 17
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
darumb hait sich C. gesumpt, dwile er nit zu rechter gerichtzit geantwert
Datierung: 1452
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 344
- Belegtext:
dry gedinge tzo Urdingen zo gerichz tzyde
Datierung: 1454
Fundstelle: ÜrdingenW. 41
- Belegtext:
alsbald die gerichtszeit nun kam, der hofrichter die sach fürnam
Datierung: 1517
Fundstelle: Teuerdank 109, 1
Gerichtszeit (II)
Erklärung:
Zeitpunkt der Gerichtssitzung.
Gerichtszeit (III)
Erklärung:
Gerichtsdauer.
Wort danach: Gerichtszepter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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