Wort davor: Gerichtsweisung

Gerichtswerk

Gerichtswerk (I)
Erklärung: Arbeit für Gerichtszwecke.

Gerichtswerk (II)
Erklärung: Gerichtsakten.

Wort danach: Gerichtswette

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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