Wort davor: Gerichtsweistum
Gerichtsweisung
- Belegtext:
derselben schepffen und gerichtsweisung ist ..., ein probst ... mag vor den schepffen ... empfangen
Datierung: 1490
Fundstelle: MittFrankf. 1 (1858/60) 304
Wort danach: Gerichtswerk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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