Wort davor: Gerichtsweise
Gerichtsweiser
Erklärung:
Gerichtsbeistand.
- Belegtext:
von dem nächstfolgenden gerichtstag ruft der kläger den gerichtsweiser an, begehrt er wolle mit jhm uf sein unterpfandt gehen zu weisen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Weißenburg
Fundstelle: MünchenGA. 23 (1846) 197
Wort danach: Gerichtsweistum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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