Wort davor: Gerichtswahl
Gerichtswalt
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
- Belegtext:
ein jeder, de eigene gerichtswalt heft
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 22 § 1
- Belegtext:
so wyet alse sik der von Anclam gebede unde gerichteswalt streckt
Datierung: 1541
Fundstelle: PommMbl. 26 (1912) 56
- Belegtext:
die hogeste gerichtwaldt an hand und hals
Datierung: 1570
Fundstelle: MecklUB. V nr. 3571
Wort danach: Gerichtswandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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