Wort davor: Gerichtsuntervogt

Gerichtsurkunde
Erklärung: von einem Gericht ausgestellte förmliche Urkunde über ein vor dem versammelten Gericht (oder einem Ausschuss) abgeschlossenes Rechtsgeschäft oder einen sonstigen dort verhandelten Sachverhalt, auch eine gerichtliche Entscheidung; idR. von den Parteien wegen der hohen Beweiskraft beantragt.
vgl. Gerichtsbrief, Schöffenbrief (I).

Wort danach: Gerichtsurlaub

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