Wort davor: Gerichtung
Gerichtsunkosten
Erklärung:
Kosten des Gerichtsverfahrens.
vgl.
Gerichtskosten.
- Belegtext:
welche partey der andern den aufgewendeten gerichtsuncosten ... abtragen ... solle ... stehet in des gerichts discretion
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 266
- Belegtext:
specification der zehrung, gerichts- und malefitzunkosten
Datierung: 1635
Fundstelle: ZMährSchles. 8 (1904) 205
- Belegtext:
mißfählet es ihr gnaden, daß herr marktrichter die straffmessige parteien mit einem so geringen gerichtsuncosten ... hindurch gehen last
Datierung: 1661
Fundstelle: ÖW. VI 539
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
hat es wegen der zuerkannten gerichtsunkosten bey der bisherigen observantz sein verbleiben
Datierung: 1714
Fundstelle: CAustr. III 755
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Gerichtsuntersasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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