Wort davor: Gerichtstür
Gerichtsübung
Gerichtsübung (I)
Erklärung:
vom oder bei Gericht vorgenommene Handlung.
Gerichtsübung (II)
Erklärung:
Gerichtsbrauch.
- Belegtext:
sich erfindet in teglicher gerichtsubung, das vil zancks ... uss den verträgen
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 52
- Belegtext:
schrennenrednern, wölhe sünst der lateinischen gerichtsübung oder gebreüch ... nit merers wissens haben
Datierung: 1530
Fundstelle: LaijischeAnzeigung 1a
- Belegtext:
souil die grichts- und rechtsübung des ganzen Muchenampts belanget, samblet sich das gricht by einer großen mil wegs, vnd sind alles gastgricht, vnd was
dan jedes tags für zeerung der richteren vffloufft, das zalend die, so das recht bruchend
Datierung: 1573
Fundstelle: ArgauLsch. I 281
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
die gerichtsübung verwirft ... einhellig die verfänglichkeit der fragen
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. VII 94
Gerichtsübung (III)
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
vgl.
Jurisdiktionsübung.
- Belegtext:
das die gerichtsübungen ... iren ordenlichen rechtgang gewinnen
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 19
- Belegtext:
das ... kein ... burger ... [den andern] ausserhalb ordenlicher ... gerichtsübung nyndert verclagen sol
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 43
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- Belegtext:
durch solch ferien die gerichtsvbung desto weniger verhindert
Datierung: 1539
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 476
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
von des landshaubtmans ... gerichtsübungen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. 103
- Belegtext:
die bestätigung der vormünder ... wird zur hohen gerichtsubung gerechnet
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 674
Gerichtsübung (IV)
Erklärung:
Gerichtsstand.
Wort danach: Gerichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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